Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Informationen gem. § 312 i BGB

  1. Allgemeines
  2. Unsere Lieferungen liegen ausschließlich diesen Bedingungen zugrunde, die auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Geltung einer ausdrücklichen Bestätigung.
  3. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmenskunden im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  1. Versand und Lieferung
  2. Angegebene Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung (soweit diese rechtzeitig bei einem zuverlässigen Lieferanten beauftragt wurde), es denn, es wäre ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, sie gelten jeweils als selbständige Lieferung.
  3. In Fällen höherer Gewalt (Arbeitskampf, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen und ähnliche nicht zu beeinflussende Ereignisse) verlängern sich vorgesehene Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
  1. Annahmeverzug
  2. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Kaufsache oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht abnehmen werde, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
  3. Der Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 25% des Netto-Auftragswertes. Dem Käufer bleibt nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes ist durch die vorstehende Regelung nicht ausgeschlossen.
  1. Zahlung und Zahlungsverzug
  2. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zur sofortigen Zahlung fällig, der Zahlungseingang hat innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
  3. Bei Zahlungsverzug sind alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, soweit wir die uns obliegenden Leistungen erbracht haben. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
  4. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und/oder die Erklärung der Aufrechnung sind nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen; dies gilt nicht für Ansprüche wegen Sachmängel und Ansprüche, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  1. Mängelanzeige und Mängelhaftung
  2. Es gelten §§ 377 f. HGB.
  3. Im Falle eines Mangels der Kaufsache erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt, unterbleibt oder aus Gründen verzögert wird, die wir zu vertreten haben, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt.
  4. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu herstellten Sachen ein Jahr, für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, fünf Jahre. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen bzw. Restposten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
  5. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenrückgriffs in Anspruch genommen werden sollen, ist der Käufer verpflichtet, ein ihm zugegangenes Verlangen auf Nacherfüllung ohne schuldhaftes Zögern an uns weiterzuleiten, um uns die Möglichkeit der Erledigung zu geben. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen gem. Punkt 6. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich durch diese erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden (es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch). Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

  1. Haftung
  2. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe, soweit wir gegen die eingetretenen Schäden versichert sind, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
  3. Ersatz für indirekte Schäden und Folgeschäden leisten wir nicht.
  4. Für entgangenen Gewinn haften wir nicht.
  5. Ansprüche wegen fahrlässig unterlassener Nichtaufklärung über negative Sacheigenschaften der Produkte sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen, es sei denn wir haben eine ausdrückliche Beratung des Kunden übernommen.
  6. Unsere Haftung für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  7. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne vorheriger Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an Lieferungen von uns vorgenommen haben.

Die Haftungsbegrenzungen gem. a) gelten nicht bei der Haftung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, außerdem bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die wir eine Garantie übernommen haben. Die Haftungsgrenzen gem. a) gelten nicht für die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen kann. Uns bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung für die Saldoforderung.
  3. Der Besteller ist berechtig, die Kaufsache im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang zu verarbeiten, vermischen, vermengen und zu veräußern. Eine Verarbeitung von Eigentumsvorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit nicht uns gehörenden Waren, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren entsprechend den §§ 947, 948 BG zu.
  4. Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer weiter veräußert, so tritt er schon jetzt seine Forderung aus diesem Kaufvertrag an uns ab. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung und anschließenden Veräußerung erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zur anderen, in der neue hergestellten Sache enthaltenen Ware.

Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an.

  1. Der Käufer ist berechtig, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, auf entsprechendes Verlangen uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übergeben, insbesondere die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, die Kunden unseres Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen.
  3. Übersteigen unsere Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% geben wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.
  4. Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte gefährdet, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderung durch Verletzung der genannten Pflichten oder sonst, z.B. durch einen Vergleichsantrag den Käufer betreffend, gefährdet, sind wir zur Rücknahme der Ware und deren Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Käufers bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche berechtigt, auch ohne Vertrag zurückzutreten.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wir, des Sitz des Verkäufers.
  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Vertrag mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag ist Landsberg am Lech (Amtsgericht Landsberg am Lech).
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenverkauf (CISG).
  1. Datenverarbeitung

Mit seiner Bestellung erteilt der Käufer sein Einverständnis zur Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten in unserer EDV sowie zur Nutzung dieser Daten zwecks Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Kaufverträgen sowie Dienst- und Werkverträgen.

  1. Informationen
  2. Vertragspartner ist die Fliesenoase Landsberg, Lechwiesenstr. 58, 86899 Landsberg am Lech, Telefon: 08191-942460 – eMail: info@fliesenoase.defliesenoase.de
  3. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss vom Unternehmen nicht gespeichert und ist dem Kunden nicht zugänglich. Die AGB stehen jedoch stets auf der Internetseite zur Verfügung.
  4. Für den Vertragsschluss steht derzeit lediglich die deutsche Sprache zur Verfügung.

Stand Juli 2022